Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Seit Juni 21 sind wir als Ermächtigungsstelle befugt Ersthelfer/innen in der Aus- und Fortbildung zu Unterrichten.

Dies richtet sich an alle Betriebe, die einer Berufsgenossenschaft angeschlossen sind und darüber die Ersthelfer Ausbildung laufen lassen. Je nach Größe eines Betriebes ist eine Mindestanzahl an Ersthelfern zu stellen. Auch im Jugend- und Kinderbereich ist bei uns die Ausbildung von Ersthelfern gegeben.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden.

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer. In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an.

Für die Anmeldung oder weitere Fragen zum Ersthelfer, könnt ihr uns unter

der Telefon Nr. 05441 / 97 501 70 erreichen.