vom 06.11.2023 bis 15.12.2023 in Teilzeit / Abendkurs

Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG

Dieser Kurs richtet sich an alle, die eine gewerbliche Nutzung für LKW oder Bus benötigen. Eintragung der Schlüsselzahl 95.

Was ist die „beschleunigte“ Grundqualifikation?

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch

  • die Teilnahme an einer Schulung von 140 Unterrichtsstunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie
  • die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.

Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht erforderlich.

Wer muss die Grundqualifikation absolvieren?

Die Grundqualifikation mit abschließender Prüfung ist für Fahrer verpflichtend, die

  • ihre Fahrerlaubnis für Busse nach dem 10.9.2008 oder
  • ihre Fahrerlaubnis für LKW nach dem 10.9.2009 erworben haben.

130 h à 60 min theoretische Ausbildung | 10 h à 60 min praktische Ausbildung

  • Zugangsvoraussetzungen:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind nicht erforderlich
  • Prüfungen:
  • 90-minütige schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

Eine Förderung durch das Arbeitsamt und Jobcenter ist möglich.

Bei Intersse gerne anrufen unter 05441 / 97 501 70

Gabelstapler Aus / Weiterbildung

Am 12 und 13.5.2023 findet ein Kurs für Gabelstapler statt.

Der Unterricht findet Freitags und Samstags statt und gliedert sich in einen Theorie- und Praxisteil.

Am Samstag wird Frühstück und Mittagessen gestellt.

Eine Förderung über Arbeitsamt und Jobcenter ist möglich.

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen. Im praktischen Teil des Seminars werden Ihnen die praktischen Grundlagen zur Bedienung vermittelt. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch des Seminars und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen.

Inhalt

Theoretischer Teil

  • Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben

StVO, StVZO, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27), Betriebssicherheitsverordnung

  • Fahrer- und Unternehmerpflichten
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
  • Fahrphysikalische Grundlagen

Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit

  • Merkregeln für den Fahrbetrieb

Praktischer Teil

  • Einweisung in das Gerät
  • Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
  • Fahrübungen mit und ohne Last
  • Stapelübungen
  • Praktische Prüfung

Zielgruppe

Personen, die eine Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) für Gabelstapler benötigen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung
Bei Interesse bitte Anmelden unter 05441 / 97 501 70

160,00€ Euro


Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Seit Juni 21 sind wir als Ermächtigungsstelle befugt Ersthelfer/innen in der Aus- und Fortbildung zu Unterrichten.

Dies richtet sich an alle Betriebe, die einer Berufsgenossenschaft angeschlossen sind und darüber die Ersthelfer Ausbildung laufen lassen. Je nach Größe eines Betriebes ist eine Mindestanzahl an Ersthelfern zu stellen. Auch im Jugend- und Kinderbereich ist bei uns die Ausbildung von Ersthelfern gegeben.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden.

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer. In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an.

Für die Anmeldung oder weitere Fragen zum Ersthelfer, könnt ihr uns unter

der Telefon Nr. 05441 / 97 501 70 erreichen.