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Weiterbildung – Modul 2 – Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber

17. Februar 2024 : 8:00 16:00

Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen sich Berufskraftfahrer (BKF) im Güterkraftverkehr, als auch im Personenverkehr regelmäßig weiterbilden.

Fahrerlaubnisbesitzer, die gewerblich LKW fahren möchten, müssen alle 5 Jahre eine 5-tägige Fortbildung besuchen (auch als einzelne Eintagesseminare über 5 Jahre möglich).

Wer den Pflichtfortbildungen nicht Folge leistet, darf gewerblich nicht mehr von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen, die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Nach dem Besuch der benötigten Fortbildung ist die gewerbliche Nutzung weiterhin erlaubt.

Am Samstag, den 17.02.2024 findet in unserer Fahrschule

Modul 2 Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber statt.

Kenntnisbereich 2.1 / 2.2

Die Kursgebühr beträgt 90 € (inklusive Frühstück und Mittagessen)

Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Bei Interesse gerne anrufen.

    Weitere Informationen und Anmeldung