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Weiterbildung – Modul 4 – Schadensprävention

6. April 2024 : 8:00 16:00

Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen sich Berufskraftfahrer (BKF) im Güterkraftverkehr, als auch im Personenverkehr regelmäßig weiterbilden.

Fahrerlaubnisbesitzer, die gewerblich LKW fahren möchten, müssen alle 5 Jahre eine 5-tägige Fortbildung besuchen (auch als einzelne Eintagesseminare über 5 Jahre möglich).

Wer den Pflichtfortbildungen nicht Folge leistet, darf gewerblich nicht mehr von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen, die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Nach dem Besuch der benötigten Fortbildung ist eine gewerbliche Nutzung weiterhin erlaubt.

Am Samstag, den 06.04.2024 bieten wir in den Räumen der Fahrschule Diepholz

Modul 4Schadensprävention an

Kenntnisbereich 1.4 / 2.2 / 3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.6 / 3.7

Wir berechnen 90 € (inklusive Frühstück und Mittagessen)

Bei Interesse bitte telefonisch unter 05441 / 97 501 70 anmelden.

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