
Weiterbildung – Spezialmodul
9. Dezember 2023 : 8:00 – 16:00
Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen sich Berufskraftfahrer (BKF) im Güterkraftverkehr, als auch im Personenverkehr regelmäßig weiterbilden.
Fahrerlaubnisbesitzer, die gewerblich LKW fahren möchten, müssen alle 5 Jahre eine 5-tägige Fortbildung besuchen (auch als einzelne Eintagesseminare über 5 Jahre möglich).
Wer den Pflichtfortbildungen nicht Folge leistet, darf gewerblich nicht mehr von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen, die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Nach dem Besuch der benötigten Fortbildung ist die gewerbliche Nutzung weiterhin erlaubt.
Am Samstag, den 09.12.2023 findet in unserer Fahrschule
Modul / Spezialmodul statt.
Dieses Modul deckt verschiedene Kenntnisbereiche der einzelnen Module ab.
Kenntnisbereich 1.2 / 2.1 / 2.2 / 3.1 / 3.3
Die Kursgebühr beträgt 85 € (inklusive Frühstück und Mittagessen)
Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Bei Interesse gerne anrufen.
05441 / 9750170