vom 06.11.2023 bis 15.12.2023 in Teilzeit / Abendkurs
Dieser Kurs richtet sich an alle, die eine gewerbliche Nutzung für LKW oder Bus benötigen. Eintragung der Schlüsselzahl 95.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch
Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht erforderlich.
Die Grundqualifikation mit abschließender Prüfung ist für Fahrer verpflichtend, die
130 h à 60 min theoretische Ausbildung | 10 h à 60 min praktische Ausbildung
Eine Förderung durch das Arbeitsamt und Jobcenter ist möglich.
Bei Intersse gerne anrufen unter 05441 / 97 501 70
Am 12 und 13.5.2023 findet ein Kurs für Gabelstapler statt.
Der Unterricht findet Freitags und Samstags statt und gliedert sich in einen Theorie- und Praxisteil.
Am Samstag wird Frühstück und Mittagessen gestellt.
Eine Förderung über Arbeitsamt und Jobcenter ist möglich.
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Das Seminar gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil erhalten Sie umfassende Kenntnisse über gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen. Im praktischen Teil des Seminars werden Ihnen die praktischen Grundlagen zur Bedienung vermittelt. Sie erhalten eine umfassende Einweisung in das Gerät. Nach dem Besuch des Seminars und erfolgreicher Abschlussprüfungen sind Sie in der Lage, einen Gabelstapler sicher zu bedienen.
Personen, die eine Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27) für Gabelstapler benötigen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Bei Interesse bitte Anmelden unter 05441 / 97 501 70
160,00€ Euro
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Seit Juni 21 sind wir als Ermächtigungsstelle befugt Ersthelfer/innen in der Aus- und Fortbildung zu Unterrichten.
Dies richtet sich an alle Betriebe, die einer Berufsgenossenschaft angeschlossen sind und darüber die Ersthelfer Ausbildung laufen lassen. Je nach Größe eines Betriebes ist eine Mindestanzahl an Ersthelfern zu stellen. Auch im Jugend- und Kinderbereich ist bei uns die Ausbildung von Ersthelfern gegeben.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden.
Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer. In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an.
Für die Anmeldung oder weitere Fragen zum Ersthelfer, könnt ihr uns unter
der Telefon Nr. 05441 / 97 501 70 erreichen.