Weiterbildung – Modul 4 – Schadensprävention
Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen sich Berufskraftfahrer (BKF) im Güterkraftverkehr, als auch im Personenverkehr regelmäßig weiterbilden. Fahrerlaubnisbesitzer, die gewerblich LKW fahren möchten, müssen alle 5 Jahre eine 5-tägige Fortbildung besuchen (auch als einzelne Eintagesseminare über 5 Jahre möglich). Wer den Pflichtfortbildungen nicht Folge leistet, darf gewerblich nicht mehr von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen, die Fahrerlaubnis […]